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   BGH, 18.05.1954 - 2 StR 540/53   

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BGH, 18.05.1954 - 2 StR 540/53 (https://dejure.org/1954,1759)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1954 - 2 StR 540/53 (https://dejure.org/1954,1759)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1954 - 2 StR 540/53 (https://dejure.org/1954,1759)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.05.1952 - 1 StR 670/51

    Schwere passive und aktive Bestechung - Beamtenbestimmung im Sinne des

    Auszug aus BGH, 18.05.1954 - 2 StR 540/53
    Beamter im strafrechtlichen Sinne ist nach § 359 StGB aber auch, wer durch einen öffentlichrechtlichen Akt der zuständigen Behörde zu Dienstverrichtungen berufen ist, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und (mittelbar oder unmittelbar) staatlichen Zwecken dienen (RGSt 77, 62; BGHSt 2, 396).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 18.05.1954 - 2 StR 540/53
    Die Rüge ist unbeachtlich, weil der Beschwerdeführer keine Beweismittel angibt, zu deren Benutzung die Sachlage drängte (§ 344 Abs. 2 StPO; BGHSt 2, 168).
  • RG, 31.05.1943 - 2 D 40/43

    Zusammenfassende Erörterung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 331 bis

    Auszug aus BGH, 18.05.1954 - 2 StR 540/53
    Es genügt für § 333 StGB nicht, wenn eine schon begangene Pflichtwidrigkeit hinterher belohnt wird (RGSt 62, 96; 77, 75).
  • BGH, 24.09.1953 - 5 StR 225/53

    Entscheidung des Reichsaufsichtsamts über die Beurteilung einer Unternehmung als

    Auszug aus BGH, 18.05.1954 - 2 StR 540/53
    Denn zum Vorsatz bei Amtsverbrechen gehört nicht die Kenntnis des strafrechtlichen Beamtenbegriffes, sondern es genügt die Kenntnis der Umstände, die den Beamtenbegriff erfüllen (RGSt 53, 131; 57, 36, 74, 105; vgl auch BGHSt 4, 347, 352) [BGH 24.09.1953 - 5 StR 225/53].
  • RG, 22.10.1918 - IV 625/18

    Gehört zum Vorsatz nach § 354 StGB. das Bewußtsein der Beamteneigenschaft?

    Auszug aus BGH, 18.05.1954 - 2 StR 540/53
    Denn zum Vorsatz bei Amtsverbrechen gehört nicht die Kenntnis des strafrechtlichen Beamtenbegriffes, sondern es genügt die Kenntnis der Umstände, die den Beamtenbegriff erfüllen (RGSt 53, 131; 57, 36, 74, 105; vgl auch BGHSt 4, 347, 352) [BGH 24.09.1953 - 5 StR 225/53].
  • RG, 20.06.1888 - 1127/88

    8. 1. Kommt in Bayern dem von einer Stadtgemeinde angestellten Wagmeister vor

    Auszug aus BGH, 18.05.1954 - 2 StR 540/53
    Das Reichsgericht hat bereits Wäger als Beamte im Sinne des § 359 StGB bezeichnet (RGSt 18, 37; RG HRR 1939 Nr. 62).
  • RG, 27.08.1940 - 1 D 370/40

    Nach dem neuen Aufbau der Sozialversicherung ist der Leiter einer

    Auszug aus BGH, 18.05.1954 - 2 StR 540/53
    Zu den staatlichen Aufgaben gehört nicht nur die Anwendung hoheitlichen Zwanges, sondern auch die Ausübung staatlicher Fürsorge (RGSt 74, 268).
  • RG, 28.05.1943 - 4 D 154/43

    Ein Privatarzt, der zur Musterung beim weiblichen Reichsarbeitsdienst bestellt

    Auszug aus BGH, 18.05.1954 - 2 StR 540/53
    Beamter im strafrechtlichen Sinne ist nach § 359 StGB aber auch, wer durch einen öffentlichrechtlichen Akt der zuständigen Behörde zu Dienstverrichtungen berufen ist, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und (mittelbar oder unmittelbar) staatlichen Zwecken dienen (RGSt 77, 62; BGHSt 2, 396).
  • RG, 20.05.1904 - 6241/03

    1. Wird der Tatbestand des § 333 St.G.B.'s dadurch ausgeschlossen, daß der Beamte

    Auszug aus BGH, 18.05.1954 - 2 StR 540/53
    Auch der zur Pflichtwidrigkeit bereite Beamte kann bestochen werden, wenn er die Pflichtwidrigkeit von einer Belohnung abhängig macht (RGSt 37, 171).
  • RG, 23.03.1928 - I 1023/27

    1. Welche Rechtswirkung hat ein Beschluß, der wegen derselben Tat gleichzeitig

    Auszug aus BGH, 18.05.1954 - 2 StR 540/53
    Es genügt für § 333 StGB nicht, wenn eine schon begangene Pflichtwidrigkeit hinterher belohnt wird (RGSt 62, 96; 77, 75).
  • BGH, 10.10.1958 - 5 StR 404/58

    Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben - Daseinsvorsorge - Amtsträgerschaft -

    Soweit Gemeinden solche Aufgaben erfüllen, dienen sie mittelbar staatlichen Zwecken (vgl. BGH 2 StR 540/53 vom 18. Mai 1954 bei LM Nr. 12 zu § 359 StGB) - nämlich der staatlichen Daseinsvorsorge.
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